Das Recht der Betriebsbeauftragten für Abfall wurde ebenfalls novelliert. Das seit den 1970er Jahren nicht aktualisierte Recht wurde insbesondere an die fortgeschriebenen Regelungen des Immissionsschutzrechtes angepasst. Damit wurde auch der Kreis der Anlagen ausgedehnt, die verpflichtend einen Abfallbeauftragten zu bestellen haben. Bitte prüfen Sie anhand der novellierten Abfallbeauftragtenverordnung (Link zur Verordnung), ob Ihre Betriebsorganisation den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht.