In seiner 55. Sitzung hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) sich für die Aufnahme eines Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) ausgesprochen und Formaldehyd als Schwellenkanzerogen eingestuft. Formaldehyd soll einen AGW von 0,3 ppm mit einem Kurzzeitwert von 0,6 ppm (4x 15 Minuten innerhalb einer 8-Stunden-Schicht) erhalten. Der AGS hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen, den betroffenen Betrieben eine angemessene Übergangsfrist zur Anpassung an die neue Gesetzeslage unter Ausnutzung des generellen Verhältnismäßigkeitsprinzips einzuräumen. Die rechtliche Umsetzung mit der Aufnahme in die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 900 (TRGS 900) wird für Februar/März durch das zuständige Ministerium/Behörde (BMAS/BAuA) erwartet. Der VHI hatte diese Entscheidungen gemeinsam mit weiteren betroffenen Verbänden über die Ministerien und Behörden mit unterstützt. Inzwischen hat sich auch die europäische Behörde SCOEL auf ihrer jüngsten Sitzung offenbar für eine gleichlautende Empfehlung von 0,3 ppm (STEL 0,6 ppm) ausgesprochen.