Auf Grund der Proteste verschiedener Verbände sowie eines CSU-Antrags wurde die neue Auslegung des Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung durch das BMU am 22.04.2016 ausgesetzt. Das heißt, von dem Unternehmen, das Holzprodukte als Bestandteil der Bauleitung verwendet, ist bei Anlieferung auf der Baustelle zu fordern, dass es den Nachweis erbringt, das Holz bei einem Händler erworben zu haben, der nach FSC oder PEFC zertifiziert ist. Eine CoC-Zertifizierung des letztverarbeitenden Unternehmens wird nicht mehr gefordert. Die neue Auslegung stellt die VHI-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.