Am 08.12.2015 veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) einen konkretisierten Erlass zur Beschaffungsrichtlinie des Bundes zu Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Aus dem Erlass geht hervor, dass künftig alle ausführenden Unternehmen (z.B. Tischler, Zimmerer, Fensterbauer, Bauunternehmen etc.) ab dem 01.07.2016 selbst eine betriebliche Produktkettenzertifizierung (engl: Chain of Custody – kurz: CoC) vorlegen müssen, um die Nachhaltigkeit des im öffentlichen Projekt verwendeten Holzes nachzuweisen. Ansonsten könnte das Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen nicht berücksichtigt werden. In einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem DHWR fordert der VHI gegenüber dem BMUB, darauf zu verzichten. Die Stellungnahme kann in der Geschäftsstelle angefordert werden.