Am 28.09.2016 wurde die „Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien“ vom Bundeskabinett beschlossen. Der Novellierungsbedarf ergab sich vor allem aus Entwicklungen im EU-Recht, insbesondere der REACH- und CLP-Verordnung. Der Vorschlag der hinsichtlich der Formaldehydmessungen keine Änderungen enthält, wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der voraussichtlich am 25.11.2016 darüber Beschluss fasst.