In seiner Plenumssitzung am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat der „Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien“ zugestimmt. Beschlossen wurden drei kleine Änderungen an der Fassung des Kabinettbeschlusses, somit sind alle wesentlichen Schritte zur Neufassung der nationalen „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz“ (Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV) erfolgt. Nun ist abschließend die Befassung des Kabinetts mit diesen Änderungen notwendig, geplant für die Sitzung am 11. Januar 2017. Im Ergebnis ist noch im Januar 2017 mit der Veröffentlichung und dem Inkrafttreten zu rechnen. Die in der Anlage 1 der ChemVerbotsV festgelegten Regelungen zu Formaldehyd und zum Inverkehrbringen von Holzwerkstoffen sind gegenüber bisher unverändert. Dies betrifft weiterhin die Messung der Ausgleichskonzentration in einem Prüfraum sowie den Grenzwert von 0,1 ppm.