In den weiteren Beratungen zur Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) wurden in den Ausschüssen des Bundestages sowie im Bundesrat zahlreiche Änderungen gefordert. U. a. kritisierte der Bundesrat die nach seiner Ansicht nach zu starke Drosselung des Ausbaus der Biomasse. Die Bundesregierung hat die meisten Änderungswünsche abgelehnt, dies betrifft auch höhere Grenzen für den Biomasseausbau.

In der Sitzung des BBE-Arbeitskreises Biomasseheizkraftwerke (BHKW) ging es insbesondere um die Diskussion zur sogenannten „Höchstbemessungsleistung“. Durch die Reform des EEG erwarten die Betreiber von BHKW einen deutlichen Einschnitt. Ein weiterer Zubau von BHKW wird es – so die Auffassung – mit der EEG-Novelle nicht mehr geben. Der Bundestag soll am 26./27. Juni abschließend über den Gesetzentwurf abstimmen. Das Gesetz soll am 01.08.2014 in Kraft treten.