Wie berichtet ist es bislang in Brüssel nicht gelungen, die Holzwerkstoffindustrie weiterhin auf die Liste der Carbon Leakage Unternehmen für den Zeitraum 2015 bis 2019 zu setzen. Zwischenzeitlich konnten verschiedene Gespräche der EPF mit der Kommission, aber auch national durch die Verbände mit den Landesbehörden geführt werden.
So hatte sich der VHI u. a. auch an den BMUB-Staatssekretär Flasbarth gewandt. Das BMUB, als zuständiges Ministerium, wies auch in einem persönlichen Gespräch darauf hin, dass die Datenlage leider eine Neubewertung der Kommission hinsichtlich der qualitativen Kriterien im Falle der Holzindustrie nicht zulasse. Das Impact-Assessment der Kommission sollte zunächst abgewartet werden. Auch sei die Situation im Emissionshandel nicht mit der bei der Einstufung im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG vergleichbar.
Hier hatte der VHI mit Stellungnahmen erwirken können, dass die Holzwerkstoffindustrie beim EEG auf Grund der hohen Stromintensität weiterhin unter die Besondere Ausgleichsregelung fällt. Beim Emissionshandel geht es jedoch um die Emissionsintensität und diese ist auf Grund der guten Klimabilanz des Werkstoffes Holz deutlich geringer. Der VHI wird in Kürze ein weiteres Gespräch im BMWi führen.