Auf Grund des Protestes verschiedener Verbände, u. a. auch des VHI, ist es gelungen, die Durchführungsverordnung für Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe im Bereich Kurzumtriebsplantagen zu ändern. Die Bundesregierung hatte zunächst vorgesehen, dass beispielsweise Pappelhybride von einer Förderung ausgeschlossen werden. Federführend durch den Bundesverband BioEnergie (BBE) mit Unterstützung des VHI ist schließlich erreicht worden, dass auch solche Arten, die als Kurzumtriebsplantagen eingesetzt werden, künftig in der Förderung enthalten sind.