Die EU-Kommission hat am 02.12.2015 ein umfassendes Maßnahmenpaket für die sogenannte Kreislaufwirtschaft vorgelegt. Für Abfallbewirtschaftung und Recycling schlägt die EU-Kommission vor: Eine gemeinsame EU-Zielvorgabe von 65 % für das Recycling von Siedlungsabfällen bis 2030; eine gemeinsame EU-Zielvorgabe von 75 % für das Recycling von Verpackungsabfällen bis 2030; eine verbindliche Zielvorgabe zur Beschränkung der Deponierung von Abfällen auf höchstens 10 % der Gesamtabfälle bis 2030; ein Verbot der Deponierung von getrennt gesammelten Abfällen; Förderung der Wiederverwendung und Stimulierung der Industriesymbiose, so dass Nebenprodukte eines Industriezweigs als Rohmaterial durch einen anderen Industriezweig verwendet werden. Siehe:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6204_de.htm
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6203_de.htm
EU-Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft
[Quelle: Umweltbrief 1.16]