Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in seinem Urteil vom 10.05.2016 die Klage Deutschlands gegen einen Beschluss der EU-Kommission zum Erneuerbare Energien Gesetz in der Fassung von 2012 (EEG 2012) abgewiesen. Es bestätigt damit die Feststellung der EU-Kommission, dass durch das EEG 2012 Beihilfen aus staatlichen Mitteln gewährt worden sind und es sich bei dem umlagefinanzierten System des EEG um eine Beihilfe handelt. In ihrem Beschluss vom 25.11.2014 stellte die Kommission fest, dass die im EEG 2012 vorgesehene Förderung von Unternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten, zwar eine staatliche Beihilfe darstelle, aber mit dem Unionsrecht vereinbar sei. Zudem stufte sie die Verringerung der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen als staatliche Beihilfe ein. [Umweltbrief 6.16]