Im EU-Amtsblatt wurde am 06.06.2014 die 6. Anpassung der CLP-Verordnung veröffentlicht. Darin ist Formaldehyd zukünftig als krebsgefährdend in Kategorie 1B und erbgutverändernd in Kategorie 2 – wie erwartet – eingestuft worden. Die Veröffentlichung war zunächst bereits zu Anfang 2014 erwartet worden, durch die notwendigen Abstimmungen der Kommission mit der WTO hat sich dieser Prozess jedoch hingezogen.
Wie bereits mehrfach informiert, ändern sich damit die emissionsrechtlichen Anforderungen für Formaldehyd in der TA Luft. Der Wert für Formaldehyd ist damit auf 1 mg/m³ in der Abluft zu begrenzen, wobei einerseits die Verhältnismäßigkeit gewahrt andererseits aber auch ein Minimierungsgebot eingehalten werden muss. Der VHI steht dazu mit den Behörden in Kontakt. Ein Messprogramm zu Formaldehyd in der Abluft wurde gestartet, um hierzu konkrete Daten bis Herbst vorliegen zu haben.