Die Bundesregierung hat am 17.08.2016 dem Bundestag den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Seveso-III-Richtlinie vorgelegt. Ziel der Seveso-III-Richtlinie ist es, die Rechte der Bevölkerung zu stärken. Die Seveso-III-Richtlinie war bis zum 31.05.2015 in nationales Recht umzusetzen. Hauptsächlich geht es um die Änderung des EU-Systems zur Einstufung gefährlicher Stoffe. Das betrifft auch die Anforderungen an die behördliche Überwachung von Betriebsbereichen. Geändert wurden auch die Vorschriften zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit. Mit dem jetzt vorgelegten Artikelgesetz soll insbesondere die neue Regelung zur Information und Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und deren Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten umgesetzt werden. Der VHI-Geschäftsstelle liegt der Gesetzentwurf vor, er kann angefordert werden.