Mit der Umsetzung der EU-Verordnung 605/2014 zum 01.04.2015 wurde Formaldehyd hinsichtlich Karzinogenität in Kategorie 1B eingestuft. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte im März 2015 die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte) aktualisiert und für Formaldehyd – auf Grund des sicheren Schwellenwertes – einen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 0,3 ppm festgesetzt. Mit Unterstützung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) erarbeitet der VHI derzeit einen Handlungsleitfaden, um den Holzwerkstoffherstellern Unterstützung bei der Einhaltung des neuen Formaldehyd-AGW zu geben. Der Handlungsleitfaden soll als Grundlage für eine anschließend zu erarbeitende Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGHV) dienen. Ein Redaktionsteam, bestehend aus Vertretern der BGHM sowie den Holzwerkstoffherstellern, hat mit Stand vom 16.08.2016 eine weitere Fassung erarbeitet. Die Endfassung soll bis Spätherbst vorliegen.