Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat zur Beantragung der Besonderen Ausgleichsregelung ein umfangreiches, 68 Seiten starkes Merkblatt veröffentlicht. Darin enthalten sind Hinweise zum Kreis der Antragsberechtigungen, zu den Antragsvoraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie zu Pflichten und Gebühren. Darüber hinaus finden sich auf der Webseite des Bafa weitere Informationen und Links zur Besonderen Ausgleichsregelung. http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/merkblaetter/index.html [Quelle: Umweltbrief 10.14]