Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hatte geplant, neben den bestehenden privatrechtlichen Angaben eigene gesetzliche Regelungen zur Umwelt- und Nachhaltigkeitsangaben im Rahmen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung einzuführen. Hiergegen haben sich die Verbände, u.a. auch im IBU, positioniert. Der Vorsitzende des DIBt-Verwaltungsrates hat nunmehr mitgeteilt, dass diese Fragestellung sowohl in den zuständigen Fachkommissionen der Bauministerkonferenz als auch im DIBt-Verwaltungsrat diskutiert worden ist. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass das DIBt keine Angaben zu Nachhaltigkeitsfragen in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen macht. Das gilt mindestens so lange, bis es dazu eine Rechtsgrundlage in den Landesbauordnungen gibt.