Deutschland hat mit Juli 2016 den Entwurf Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (M-VV-TB) bei der Kommission zur Notifizierung eingereicht. Das Notifizierungsverfahren hilft, Handelshemmnisse seitens der Mitgliedsländer oder auch der Wirtschaft zu beurteilen. Die M-VV-TB beinhalten auch die neuen Bestimmungen der Bauprodukte hinsichtlich des Gesundheitsschutzes. Der VHI sowie weitere Verbände haben sich gegen diese ABG ausgesprochen, da sie eine Verschärfung der bisherigen AgBB-Bestimmungen bedeuten und aus Sicht der Verbände gegen EU-Recht verstoßen. Das Ende der Stillhaltungsfrist ist der 24.10.2016 bzw. der 23.01.2017, sofern ausführliche Stellungnahmen eingegangen sind. Dies ist zwischenzeitlich durch Finnland und Spanien erfolgt. Weitere Informationen zum Stand des Verfahrens unter: http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/en/