Am 6. Oktober wurde der „Gemeinsame Leitfaden“ zum Beschaffungserlass Holzprodukte der vier Bundesministerien für Landwirtschaft, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt veröffentlicht. Mit dem „Gemeinsamen Leitfaden“ als Ergänzung des Gemeinsamen Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten folgt die Bundesregierung den Forderungen des DHWR und des VHI nach einer Konkretisierung der Vorgaben für Ausschreibungen der öffentlichen Hand sowie nach Bürokratieabbau und vereinfacht so die Beschaffung von Holzprodukten. Allerdings stellt der Erlass nach wie vor die Ungleichbehandlung von Holz und Holzprodukten in der öffentlichen Beschaffung dar. Denn Holz ist der einzige Bau- und Werkstoff, der mit strengen Umwelt- und Sozialstandards belegt ist. Zwar wurde die Nachweisführung durch die Klarstellung effizienter gestaltet und auch eine Bagatellgrenze bei Beschaffungen unter 2.000 Euro eingeführt. Die Mehrkosten für die Zertifizierung bzw. Nachweisführung können dennoch je nach Auftragswert bis 10 zu zehn Prozent des Auftragsvolumens ausmachen. Für einen fairen Wettbewerb sollten alle Produkte gleichermaßen mit vergleichbaren Umwelt- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung belegt werden.

 Beschaffungserlass: im Gemeinsamen Ministerialblatt http://www.gmbl-online.de/dokument/?user_nvurlapi_pi1%5Bdid%5D=7923993&cHash=f55fe2768a&src=redirect