Die VHI-Mitgliederversammlung hat am 3. Juli 2014 in Alfeld, die seit Jahren geübte Praxis im VHI, dass beliebig miteinander verbundene Unternehmen nur gemeinsam Mitglied im VHI werden können, in seine Satzung übernommen und den § 3.2 mit dem Zusatz: „Beliebig verbundene Unternehmen können im Verband nur eine gemeinsame Mitgliedschaft begründen“ versehen. Die aktuelle Satzung kann auf der VHI-Homepage, im internen Mitgliederbereich abgerufen werden.