Nachdem der betreffende Fachausschuss (AGS) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (BAuA) im Dezember der Auffassung gefolgt ist, dass Formaldehyd ein Schwellenkanzerogen ist, wurde nunmehr ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Formaldehyd von 0,3 ppm (8 h) und 0,6 ppm (Kurzzeit) beschlossen. Diese Änderung ist im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 7 2015 vom 02.03.2015 bekanntgegeben und damit in Kraft.