Die Bauministerkonferenz hat eine abschließende Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB), die auch die neuen Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG) beinhalten, nunmehr zur Notifizierung bei der Kommission eingereicht. Die Stillhaltefrist endet am 24.10.2016. Das Dokument ist unter: http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/search/?trisaction=search.detail&year=2016&num=376 eingestellt. Der VHI sowie weitere Verbände der Bauwirtschaft hatten sich im Vorfeld gegen die jetzige Fassung ausgesprochen. Insbesondere auch deshalb, weil damit weiterhin die Gefahr besteht, europäisches Recht zu verletzen. Der VHI hatte hierzu auch ein Rechtsgutachten eingeholt. In einem kürzlichen Gespräch des VHI mit Vertretern des DIBt und der ARGEBAU wurde zugesichert, dass die neuen ABG nicht auf Holzwerkstoffe, die der harmonisierten Norm EN 13986 unterliegen, angewendet werden. Die Vertreter der Behörden teilten die Auffassung des VHI, dass zusätzliche nationale Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte grundsätzlich unzulässig sind. Gemeinsam mit der EPF wird nunmehr über die EU-Mitgliedsstaaten versucht, innerhalb des Notifizierungsverfahrens diese Position nochmals zu erhärten. Inzwischen hat das DIBt auf seiner Homepage einen ergänzenden Hinweis aufgenommen: Danach wird die Bauregelliste B Teil 1 aufgehoben, sobald die VV TB in Kraft tritt. Für harmonisierte Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung sind keine nationalen Nachweise mehr möglich. Eine entsprechende amtliche DIBt-Bekanntmachung soll folgen.