Wie in der letzten VHI online berichtet, gewährt der noch nicht veröffentlichte Entwurf der TA Luft Flexibilisierungen in Bezug auf die Lagerung von Holzhackschnitzeln etwa für integrierte Sägewerke mit Pelletanlagen. In Abstimmung mit dem Sägewerksverband hat der VHI ein Forderungspapier zur Gleichbehandlung der Anlagen der Holzwerkstoffindustrie entwickelt und beim BMUB und dem BMWi eingereicht. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Holzwerkstoffindustrie zu vermeiden.
In einer weiteren Stellungnahme zur Novelle der TA Luft hat sich der VHI mit dem Thema „Auswertungsgrundlage der Abgasmessungen“ befasst. Denn anders als das BREF Holzwerkstofferzeugung vom 24. November 2015 stellt die Novelle der TA Luft nicht auf die 3fach-Messung ab, sondern hält die höchste Einzelmessung zzgl. Messunsicherheit für relevant. Das würde nicht nur zu einer faktischen Verschärfung der Grenzwerte, sondern auch zu Wettbewerbsverzerrungen in Europa führen. Der VHI hat seine Bedenken bei BMUB und BMWi angebracht.