Zu einer gemeinsamen Positionsbestimmung zur Musterbauordnung (MBO) sowie für die Musterverwaltungsvorschriften technische Baubestimmungen (M-VV TB) trafen sich kürzlich Vertreter holzwirtschaftlicher Verbände sowie Fachjuristen. Aus rechtlicher Sicht ist die Notifizierung der MBO weitgehend unbedenklich. Es wird erwartet, dass auf der kommenden Sitzung der Bauministerkonferenz im Oktober die MBO verabschiedet wird. Offen bleibt die Umsetzung in den Landesbauordnungen. Von juristischer Seite wurde darauf hingewiesen, dass der Kommission möglicherweise nicht bekannt ist, dass Landesbauordnungen von der MBO abweichen können und eigentlich nicht die MBO sondern die 16 Landesbauordnungen notifiziert werden müssen. Daher sind jetzt Aktivitäten auf Länderebene notwendig. Für die Verbände der Holzwirtschaft ist es wichtig zu klären, welche Produkte freiwilliger Herstellererklärungen dies überhaupt erforderlich macht. Anders sieht es aus mit der M-VVTB. Diese ist, so die Juristen, in Teilen nicht europarechtskonform. Dies betrifft insbesondere die neuen Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG). Hierauf hatte der VHI aber auch andere Verbände schon mehrfach aufmerksam gemacht. Fanden jedoch kein Gehör. Daher wird jetzt versucht, das Notifizierungsverfahren auf europäischer Ebene zu stoppen und entweder die ABG aus den M-VVTB herauszunehmen oder entsprechende Anpassungen durchzuführen.