Der VHI hat gemeinsam mit dem Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bioenergie (FVH) sowie dem Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV) am 28.9.2017 ein Statement gegen den illegalen Export von Altholz abgegeben (im internen Homepagebereich hinterlegt). Die Verbände weisen darauf hin, dass in Einzelfällen illegale Exporte, also unter Umgehung der Abfallverbringungsverordnung, zu beobachten sind. Dies verzerrt den Wettbewerb und mindert die Rohstoffverfügbarkeit. Der Vollzug wird daher aufgefordert, für eine Einhaltung der geltenden rechtlichen Anforderungen an die Qualitätssicherung des exportierten Materials zu sorgen. An Spekulationen über den Verwertungsweg beteiligen wir uns nicht und haben die Unterstellung unzulässiger Spanplattenproduktionen im Ausland zurückgewiesen – ohne unsere Beteiligung hätte das Positionspapier der Bioenergiebranche ggf. eine andere Aussage gehabt. Zusätzlich weisen die Verbände darauf hin, dass in vielen europäischen Mitgliedsstaaten recyclingfähiges Holz noch deponiert wird, wodurch die Rohstoffverfügbarkeit sowohl für die stofflichen als auch für die energetischen Verwerter noch weiter sinkt. Der europaweite Vollzug des Deponieverbots ist daher ein gutes Beispiel für die gemeinsamen Interessen beider Verwertungswege.
Das Papier resultiert aus einem „Round Table Gespräch“, das wir mit den energetischen Verwertern hatten. Dies resultierte in dem gemeinsamen Bekenntnis, die Gemeinsamkeiten zu betonen statt das Trennende in den Fokus zu nehmen. Wir hoffen, auf diese Weise ein destruktives aggressives Gegeneinander der Verwertungswege zu vermeiden. Der heute zu Ende gegangene 17. Holzenergiekongress in Würzburg bestätigte, dass dieses Aufeinander zugehen der strategisch richtige Weg war. Details werden wir in der FG Span- und Faserplatten berichten.