Durch seine Kontakte ins BMWi liegt dem VHI der noch vertrauliche Referentenentwurf der neuen TA-Luft vor. Eine erste Durchsicht zeigt, dass insbesondere im Holzwerkstoffe spezifischen Teil (5.4.6.3 ff.) unser kontinuierlicher Dialog mit UBA und BMUB sehr hilfreich waren und der Prozess erfolgreich begleitet werden konnte. So liegen die Grenzwerte am obersten BVT-Limit, der Bezugssauerstoff liegt bei 18% und auch die neuen Anforderungen nach dem BREF müssen erst zum 20.11.2019 erfüllt sein. Das bedeutet also, dass auch Imprägnieranlagen, Pressen, MDF-Trockner die neuen Formaldehydgrenzwerte zu diesem Stichtag einhalten müssen und nicht sofort. Einzig für Spänetrockner gelten sofort 20 mg/m³. Die Messmethodik für Formaldehyd erfolgt auf Basis der VDI-Richtlinie. Was nicht erreicht werden konnte ist eine jährliche Messung. Die Emissionen müssen zukünftig halbjährlich gemessen werden. Die Mitglieder des TA im VHI sind um kritische Durchsicht der Vorlage gebeten worden, so dass vom VHI kurzfristig nach Vorlage des offiziellen Dokuments erneut Stellung bezogen werden kann.