Nachdem bereits im Frühjahr diesen Jahres die zuständigen Gremien in Deutschland einen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Formaldehyd von 0,3 ppm (8h) und 0,6 ppm (Kurzzeit) beschlossen hatten, der seit März in Kraft ist, hat sich auch die zuständige Behörde in Brüssel auf diese entsprechende Empfehlung für ganz Europa verständigt. Die Europäische Kommission hat nun eine Frist bis 17.02.2016 gesetzt, in der die Mitgliedsländer Stellung beziehen können.