Der VHI begrüßt in einer Stellungnahme den neuen Entwurf des Bundeswaldgesetzes vom 24.02.2016. Positiv wird die Trennung zwischen Holzvermarkung und vorgelagerten staatlichen Forstdienstleistungen gesehen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Angebot staatlicher Forstdienstleistungen weiterhin von Privat- und Kommunalwaldbesitzern genutzt werden kann, ohne gegen das Kartellrecht zu verstoßen. Der VHI sieht jedoch darüber hinaus die Notwendigkeit, Kleinst- und Kleinprivatwaldbesitzer auch bei der Vermarktung zu unterstützen. Das Gesetz sollte daher so ausgestaltet werden, dass die Bundesländer die Option erhalten, Freigrenzen für die Holzvermarktung zu definieren. Diese Freigrenzen sollten länderspezifisch regelbar sein und bis zu einer bestimmten Forstbetriebsflächengröße die gemeinsame und kartellrechtskonforme Holzvermarktung von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen ermöglichen. Die VHI-Stellungnahme kann in der Geschäftsstelle angefordert werden.