Der Widerstand gegen die Novelle der TA Luft ist nicht nur aus der Holzwerkstoffindustrie groß. Wir hatten unsere Bedenken in Bezug auf die Lagerung von Holzhackschnitzeln und die Auswertungsgrundlage der Abgasmessungen im März 2017 bei BMWi und BMUB eingebracht. Aus dem BMUB haben wir nun erfahren, dass die TA Luft daher diese Legislaturperiode nicht mehr novelliert wird. Es könnte allerdings sein, dass die vorgesehenen Verschärfungen der Emissionen für mittelgroße Feuerungsanlagen (sog. medium combustion plants, MCP) über eine Verordnung zum Immissionsschutzgesetz (sog. 43. BImSchV) aus der TA Luft ausgekoppelt und noch in dieser Legislatur angestoßen wird. Das Thema betrifft primär die Sägewerke mit ihren mittelgroßen Holzfeuerungsanlagen. Das Thema wird daher von DeSH und BBE betreut, mit beiden Verbänden sind wir in engem Kontakt.