Im TA Holzwerkstoffe des VHI wurde der BMUB-Entwurf zur Vollzugsempfehlung Formaldehyd im Hinblick auf die bestehende TA Luft ausführlich beraten. Der VHI hatte auf der Grundlage eines eigenen Messprogramms Ergebnisse vorlegen können, die bei der jetzt vorliegenden Fassung des BMUB vom 16.11.2015 Berücksichtigung fanden. Es wurde ferner erreicht, dass für Altanlagen neben Späne- und OSB-Trockner auch für Fasertrockner einheitlich eine 4-jährige Übergangsfrist von 20 mg/m³ Formaldehyd im Abgas festgelegt wurde. In einem Umlaufverfahren soll das zuständige Gremium, der LAI nun kurzfristig der Vorlage zustimmen, die dann voraussichtlich ab 01.01.2016 in Kraft tritt. Die Unterlage kann in der VHI-Geschäftsstelle angefordert werden.