Nach mittlerweile zwei Jahren zäher Verhandlungen sind die Vertreter des Europäischen Parlaments, des EU-Ministerrats und der Europäischen Kommission bei der Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft einen wichtigen Schritt vorangekommen. Es konnte Einigkeit über das sog. Abfallpaket erzielt werden, zu der die Änderung der Abfallrahmenrichtlinie und der Verpackungsrichtlinie gehören.

Das Paket enthält strategische Richtungsentscheidungen für die Abfallpolitik der Mitgliedsstaaten bis 2035. Auch für die stoffliche und die energetische Verwertung von Holz sind aus diesem Legislativpaket wichtige Impulse zu erwarten, etwa durch das Zurückdrängen der europaweiten Deponierung recyclingfähiger Wertstoffe. Auch werden konkrete Recyclingquoten vorgegeben, bei Holzverpackungen werden 25% bis 2025 und 30% bis 2030 gefordert. In diesem Kontext werden verbandsseitig bereits Forderungen nach einer verpflichtenden Quote zur Verwendung von Sekundärrohstoffen laut. Wir verfolgen den Prozess kritisch und greifen diese Themen auch in der Charta für Holz 2.0 auf