Anlässlich einer gemeinsamen Sitzung der Verbände Ende Juli beim WKI in Braunschweig wurde mitgeteilt, dass die endgültige Fassung der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel (RVR) bis Ende August erwartet wird. Die RVR wird als AGB nur Kraft ihrer ausdrücklichen Einbeziehung Vertragsbestandteil. Dabei können einzelvertraglich auch nur Teile des RVR-Textes Vertragsbestandteil werden. Was den zunächst angekündigten Großversuch zur Holzvermessung anbelangt, so wurde dieser zunächst von der PtB abgesagt, da hierzu zunächst ein Antrag bei der FNR eingereicht wurde. Wichtig wird es sein, dass sich Forst und Holz darüber verständigen, wie künftig mit einem fotooptischen Messverfahren und dem Harvester-Maß umzugehen ist. Weitere Diskussion hierzu wird auf der Sitzung des Rohholzausschusses am 25.09.2014 in Zülpich stattfinden.