Im Rahmen der aktuellen Überarbeitung der Musterbauordnung (MBO) auf Grund des EuGH-Urteils, hatte der VHI angeregt, auch den § 35 MBO zu ergänzen und ab der 1. Etage feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse (Brandschutztüren) vorzuschreiben. Der VHI ist hierzu im Dialog mit dem Vorsitzenden der Fachkommission Bautechnik in der Bauministerkonferenz.