Die Bauministerkonferenz hat dem VHI und anderen Verbänden mit Schreiben vom 2. Mai 2016 unter Bezug auf das Urteil des EuGH (Rechtssache C-100/13) vom 16. Oktober 2014 inzwischen die normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) zur Stellungnahme vorgelegt. Bestandteil der VV TB sind nunmehr auch die Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG). Dazu gab es bereits eine Fassung des DIBt vom 17.12.2015, zu der der VHI ausführlich Stellung bezogen hatte. Da auch in der nunmehr überarbeiteten Version der ABG vom 18.03.2016 seine Anmerkungen unberücksichtigt und die aufgeworfenen Fragen unbeantwortet blieben, hat der VHI in seiner neuerlichen Stellungnahme den vorliegenden ABG-Entwurf erneut abgelehnt. Er hat sich insbesondere auf das vom Verband in Auftrag gegebene Rechtsgutachten gestützt, das erhebliche rechtliche Bedenken zu den vorliegenden Bestimmungen ins Feld führt und davon ausgeht, dass diese nicht europarechtskonform sind. Auch weitere Verbände der Bauwirtschaft haben diese Vorschriften abgelehnt. Die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten. Die VHI-Position ist unter www.vhi.de, Rubrik Stellungnahmen zu finden.