Als Folge des EuGH-Urteils vom 16.10.2014 sollen die nationalen Schutzzielanforderungen von der Bauprodukten- auf die Bauwerksebene verlagert werden. Da dies eine völlige Abkehr vom bisherigen System darstellt, haben die betroffenen Verbände der Bauwirtschaft entsprechende Stellungnahmen dazu abgegeben. Auch seitens des Deutschen Holzwirtschaftsrats (DHWR) wurde eine gemeinsame Position erarbeitet. Darüber hinaus hat auch der VHI entsprechend Stellung bezogen. Von den Verbänden wurde insbesondere bemängelt, dass ohne die veröffentlichten Musterverwaltungsvorschriften keine abschließende Bewertung abgegeben werden kann. Die VHI-Stellungnahme kann in der VHI-Geschäftsstelle angefordert werden.