Die EU-Verordnung 1307/2013 (Vorschriften über Direktzahlungen) fordert die Mitgliedstaaten auf, die Ausgestaltung der Anforderungen an die Ökologischen Vorrangflächen näher zu definieren. Im Entwurf der deutschen DirektZahlDurchfV vom 11.08.2014 wurden „eindeutig nicht heimische Arten“ ausgeschlossen und bei Kurzumtriebsplantagen (KUP) beispielsweise Hybride der Pappeln oder auch die Robinie ausgeschlossen. Da diese Arten aber für KUP relevant sind, hat sich der Bundesverband BioEnergie (BBE) an den VHI gewandt, ihn bei der parlamentarischen Einflussnahme zu unterstützen. Der VHI hat sich inzwischen sowohl an die Vertreter der Ausschüsse im Bundestag als auch im Bundesrat gewandt und um die Aufnahme z.B. von Hybriden und der Robinie in der DirektZahlDurchfV plädiert, um die weitere Anlage von KUP zu ermöglichen und zu einer Entlastung der stofflichen und energetischen Holzverwendung beizutragen.