Die RAL Gütegemeinschaft Innentüren gibt für Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen als Güte- und Prüfbestimmungen die RAL-GZ 426 heraus, auf deren Basis Türenhersteller eine neutrale Qualitätskontrolle organisieren können. Diese wird von der Gütegemeinschaft durch unabhängige Prüfer überwacht.

Die Gütesicherung bei der Herstellung von Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen erfolgt in folgenden Bereichen:

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– Türblätter
– Türzargen
– Feucht- und Nassraumtüren
– Innentürelemente

Die Güte- und Prüfbestimmungen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Gütegemeinschaft