Die Gewerbeabfallverordnung wurde am 30.03.2017 endgültig im Bundestag beschlossen. Die Novelle setzt zahlreiche positive Impulse für die sortenreine Erfassung und das Recycling von Holz. Künftig sind die Getrenntsammlung von Holz aus gewerblichen Siedlungsabfällen, Bau- und Abbruchabfällen, sowie das Recycling gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben. Auch die zahlreichen Ausnahmetatbestände wurden deutlich verschärft. „Der VHI verbindet mit der neuen Gewerbeabfallverordnung die Erwartung, dass das Recycling künftig nicht nur auf dem Papier Vorrang vor der Verbrennung hat, sondern auch in der Praxis. Der Vollzug wird durch das klare Regel-Ausnahme-Verhältnis erleichtert, ein Umdenken der Vollzugsbehörden wird allerdings erforderlich sein. Der VHI und seine Mitgliedsunternehmen bieten bei der Suche nach vollzugsgerechten Lösungen gerne ihre Unterstützung an“, so Anemon Strohmeyer, designierte Geschäftsführerin des VHI.

 Klimaschutz und Ressourceneffizienz durch Altholz-Recycling

Die getrennte Erfassung von Holz ist ein faktischer Schlüssel für ein hochwertiges Recycling: Wird Holz nicht durch gemeinsame Erfassung mit anderen Sortimenten verunreinigt, sondern sortenrein erfasst, steigert das die Einsatzfähigkeit in der Holzwerkstoffindustrie. „Wir verbinden damit auch die Hoffnung, dass der Holzwerkstoffindustrie künftig mehr recyclingfähiges Holz zur Verfügung steht und so ein verstärkter Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann“, so Anemon Strohmeyer. Denn die beste Umweltoption zur Nutzung des Wertstoffes Holz ist in der Regel die Kaskadennutzung. Kaskadennutzung bedeutet, dass Holz, welches in einem Produkt verarbeitet wurde, mindestens ein weiteres Mal stofflich genutzt wird. Die Umsetzung steigert die Ressourceneffizienz, die Wertschöpfung und die Klimaschutzleistung der Holzverwendung.

Recycling möglich machen!

Mit der novellierten Gewerbeabfallverordnung beweist der deutsche Gesetzgeber, dass er die fünfstufige Abfallhierarchie ernst nimmt. Sie liegt ganz auf der Linie des neuen Kreislaufwirtschaftspakets zur Circular Economy. Für den Bereich der Verpackungshölzer wird das auf den Weg gebrachte Verpackungsgesetz einen zusätzlich positiven Impuls geben. „Das Umdenken zugunsten des Recyclings der stofflich verwertbaren Sortimente sollte perspektivisch auch in einer novellierten Altholzverordnung zum Ausdruck kommen. Vor allem die Getrennterfassung von Holz aus anderen Herkunftsbereichen, insbesondere des Sperrmülls muss vorangetrieben werden“, fordert Anemon Strohmeyer.  Die Holzwerkstoffindustrie ist bereit, sich den Herausforderungen der Kreislaufwirtschaft zu stellen: Die stoffliche Verwertung von Altholz ist etabliert und hat ihre Leistungsfähigkeit und die Gewährleistung der Hochwertigkeit unter Beweis gestellt.